3. Anzahl Vollgeschosse 3.1 Einleitung Gemäss Gestaltungsplan mit verbindlichen Elementen «Z.__» vom 30. August 2004 (Gemeinde Dallenwil, act. D3) darf auf dem Baubereich «B2» bzw. dem streitbefangenen GS Nr. aa, GB Dallenwil, «max. 1 Vollgeschoss» errichtet werden. Dies ist zwischen den Parteien unumstritten. Ebenfalls unumstritten ist, dass das geplante Erdgeschoss ein Vollgeschoss darstellt.