Die Rügen formeller Natur sind unbegründet und die Beschwerde ist in diesem Punkt abzuweisen. 2. Übersicht Die Beschwerdeführer bringen in materieller Hinsicht drei Rügen vor: Die Anzahl zulässiger Vollgeschosse (sogleich, E. 3), die Gebäudeform (E. 4) und die Dachgestaltung (E. 5).