Auf die einzelnen Linien auf dem «Bauplan – Fassaden und Schnitt» vom 20. November 2017 und dem damit zusammenhängenden Terrainverlauf ist unten, E. 3.2, zurückzukommen. Vorerst erübrigen sich jedoch Weiterungen. 1.3.3 Willkürvorwurf Die Beschwerdeführer werfen der Vorinstanz in allen ihren Rechtsschriften vor, dass ihre Rechtsauffassung «willkürlich» und «im Ergebnis auch unhaltbar» sei.