Zwar enthalten die Situations- und Schnittpläne (namentlich Schnitt 2-2) im Technischen Bericht (act. D1) das gewachsene Terrain und einen möglichen neuen Terrainverlauf nach Überbauung des streitbefangenen GS Nr. aa, GB Dallenwil. Jedoch finden sich keine darüber hinausgehenden Höhenlinien, die genau genug wären, um die gelbe Linie der Fassadenschnitte des Bauprojekts präzise bestimmen zu können. Mit anderen Worten zeichnet die gelbe Linie «Terrain bei Hausfassade gemäss SNP 2004» entgegen den beschwerdeführerischen Vorbringen das verbindliche, massgebende Terrain gemäss Gestaltungsplan «Z.__» nicht ein; vielmehr ist die im Gestaltungsplan aufgeführte Erdgeschosskote massgebend, wie die