1.3.2.3 Der Gestaltungsplan (act. D3) stellt keine topographische Karte dar, d.h. Höhen(schicht)linien im Sinne von kartographisch festgehaltenen Isohypsen befinden sich auf dem Gestaltungsplan keine. Mithin können aus dem Gestaltungsplan alleine keine Höhenlinien im Allgemeinen oder die von den Beschwerdeführern angeführte gelbe Linie «Terrain bei Hausfassade gem. SNP 2004» im Besonderen abgeleitet werden. Zwar enthalten die Situations- und Schnittpläne (namentlich Schnitt 2-2) im Technischen Bericht (act. D1) das gewachsene Terrain und einen möglichen neuen Terrainverlauf nach Überbauung des streitbefangenen GS Nr. aa, GB Dallenwil.