bestehenden Höhenkurven aus dem Gestaltungsplan könne das massgebliche Terrain bestimmt werden. Deswegen sei eine unabhängige «Expertise betr. die Übertragung des massgebenden Terrains vom GSP 2004 in das Baugesuch» zu erstellen. Da die Vorinstanz dies unterlassen habe, habe sie das rechtliche Gehör verletzt.