Deswegen hätten die Beschwerdeführer bereits im Einwendungsverfahren beantragt, ein unabhängiger Geometer habe das massgebende, gewachsene Terrain einzuzeichnen. Diesem Antrag habe die Gemeinde Dallenwil nicht entsprochen, sondern sich, ohne Zahlen zu nennen, mit der simplen Aussage begnügt, die Untergeschossregelung sei gemäss ihrer Überprüfung eingehalten. Nur aufgrund des Umstands, dass die Gemeinde Dallenwil als Baubewilligungsbehörde die Richtigkeit des Terrains überprüft und für korrekt befunden haben solle, könne nicht auf dessen tatsächlichen Richtigkeit geschlossen werden. Nur mit der Überprüfung der Unterlagen durch einen unabhängigen Geometer und anhand der