F. Das Verwaltungsgericht Nidwalden, Verwaltungsabteilung, beurteilte die Streitsache anlässlich seiner Sitzung vom 16. Dezember 2019 in Abwesenheit der Parteien abschliessend. Das Entscheiddispositiv wurde am 18. Dezember 2019 versandt. Mit Eingabe vom 6. Januar 2020 beantragten die Beschwerdeführer die begründete Ausfertigung des Entscheids. Auf die Parteivorbringen wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. 5 Erwägungen: