Der Kostenvorschuss über Fr. 3‘000.– wurde binnen Frist einbezahlt. E. Mit separaten Beschwerdeantworten vom 1. Juli 2019 und 19. August 2019 beantragten die Vorinstanz und die Bauherren die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Gemeinderat Dallenwil liess sich nicht vernehmen. Damit war der Schriftenwechsel geschlossen. Mit unaufgeforderter «Stellungnahme zu den Beschwerdeantworten» (Replik) vom 5. September 2019, unaufgeforderter Duplik des Regierungsrates vom 25. September 2019 und unaufgeforderter «Stellungnahme zur Duplik des Rechtsdiensts» (Triplik) vom 15. Oktober 2019 hielten die Beschwerdeführer und die Vorinstanz im Wesentlichen an ihren Anträgen und Begründungen fest.