Beschwerdeführern auferlegt, die überdies dazu verpflichtet wurden, den Bauherren eine Parteientschädigung von Fr. 5‘277.30 zu bezahlen. D. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 20. Mai 2019 beantragten die Beschwerdeführer: «1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei gutzuheissen. 2. Der Entscheid des Regierungsrats vom 9. April 2019 sei aufzuheben. 3. Der Beschluss des Gemeinderates Dallenwil vom 2. Mai 2018 sei aufzuheben und die Baubewilligung für den Neubau eines Wohnhauses auf der Parzelle Nr. aa sei zu verweigern. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner.»