Mit Beschlüssen Nrn. 125 und 126 vom 2. Mai 2018 wies der Gemeinderat Dallenwil die Einwendung ab und erteilte den Bauherren unter Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung. Mit hiergegen erhobener Verwaltungsbeschwerde vom 4. Juni 2018 beantragten die Beschwerdeführer, dass der Beschluss des Gemeinderats Dallenwil aufzuheben und die Baubewilligung zu verweigern sei. C. Mit Beschluss Nr. 232 vom 9. April 2019 wies der Regierungsrat Nidwalden (Vorinstanz) die Verwaltungsbeschwerde ab. Die amtlichen Kosten von insgesamt Fr. 2‘504.– wurden den 4