B. Mit Baugesuch vom 24. November 2017 beantragten die Bauherren beim Gemeinderat Dallenwil den Neubau eines Einfamilienhauses auf GS Nr. aa, GB Dallenwil. Das Baugesuch wurde im Amtsblatt 49/2017 vom 6. Dezember 2017 mit Hinweis auf die Einwendungsmöglichkeit veröffentlicht. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2017 erhoben die Beschwerdeführer Einwendung.