SVG ist die strenge Ahndung und Prävention von SVG-Widerhandlungen durch Neulenker und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit (Urteil des Bundesgerichts 1C_542/2009 vom 10. September 2010 E. 6.1). Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist der Ausweis grundsätzlich umgehend vorsorglich abzunehmen, wenn der Inhaber des Führerausweises auf Probe während der Probezeit eine zweite Widerhandlung begeht, die mit einem Ausweisentzug zu ahnden ist (Urteile des Bundesgerichts 1C_67/2014 vom 9. Februar 2015 E. 2.1 und 1C_324/2013 vom 9. September 2013 E. 2.3).