Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt, womit auf die Beschwerde einzutreten ist. 2. 2.1 In Übereinstimmung mit den Strafakten und dem rechtskräftigen Strafbefehl vom 20. Juli 2018 ergibt sich in tatsächlicher Hinsicht, dass der Beschwerdeführer am Freitag, 8. Juni 2018 um ca. 08.50 Uhr seinen Personenwagen der Marke Alfa Romeo mit den Kontrollschildern NW __ rückwärts aus der Garagenbox 16 bzw. vom Vorplatz der Garage auf die Z.__strasse in Y.__ hinauslenkte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich auf dem Vorplatz der nebenstehenden Garage 6│14