E. Mit Verfügung vom 14. Januar 2019 annullierte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer in Anwendung von Art. 15a Abs. 4 SVG und Art. 35a VZV, Art. 7 ADMAS-Register- Verordnung sowie Art. 12 und 20 Vereinbarung VSZ, den Führerausweis auf Probe. F. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 1. Februar 2019 Einsprache und stellte folgende Anträge: