A. Der Beschwerdeführer lenkte am Freitag, 8. Juni 2018 um ca. 08.50 Uhr seinen Personenwagen der Marke Alfa Romeo mit den Kontrollschildern NW ___ rückwärts aus der Garagenbox 16 bzw. vom Vorplatz der Garage auf die Z.__strasse in Y.__ (NW) hinaus. Zu diesem Zeitpunkt befand sich auf dem Vorplatz der nebenstehenden Garage ein Personenwagen der Marke BMW. Der Beschwerdeführer hatte dadurch eingeschränkte Sicht auf die Z.__strasse in Richtung X.__ (NW).