Freilich ist unbestritten, dass die RS einen gewissen nachteiligen Einfluss auf die Gesundheit des Beschwerdeführers hatte. Der vom Beschwerdeführer geleistete Dienst hat das Leiden zwar vorübergehend ungünstig beeinflusst, jedoch war diese Einwirkung nach den übereinstimmenden und unabhängigen Beurteilungen zweier Militärärzte Ende 2017 wieder behoben bzw. der Vorzustand erreicht. Schliesslich geht aus den Akten nicht hervor, dass die Suva Militärversicherung auch im Jahr 2018 und fortfolgende relevante Leistungen erbracht hat. Allfällige als Starthilfe gedachte Leistungen ins gewohnte Leben (Wohngruppe ___) sind hier nicht massgeblich.