auf die Ereignisse in der RS zurückzuführen. Es ist zu beachten, dass das Schreiben vom Mai 2019 datiert. Der Beschwerdeführer hat die Therapie jedoch bereits im Jahr 2017 von sich aus abgebrochen (vgl. Anhang zu AMB-Bel. 3) und ein ihm verschriebenes Medikament (Aripiprazol) nicht eingenommen (vgl. Anhang zu AMB-Bel. 3). Die Rehabilitation auf Schloss Herdern wurde ebenfalls nach nur einem Tag beendet. Zudem sah der Psychiater den Beschwerdeführer letztmals am 25. Mai 2018 zu Hause auf dem Hof des Vaters und nicht alleine in der Praxis. Das Schreiben des Psychiaters ist daher hinsichtlich Gesundheitszustand des Beschwerdeführers ab 2018 nur wenig aussagekräftig.