Der Beschwerdeführer legt auch keine weiteren Abklärungsberichte und Arztzeugnisse des von ihm erwähnten Truppenarztes oder des PPD auf. Es bleibt daher fraglich, ob und wie oft sich der Beschwerdeführer während des Dienstes beim PPD gemeldet hat und wie gross sein Leidensdruck tatsächlich war. Immerhin ist den Akten auch zu entnehmen, dass er im Zug gute Kollegen hatte und mit dem Gruppenführer gut sprechen und sich beim Fahren gut konzentrieren konnte. Gemäss eigenen Angaben hat er auch positive Rückmeldungen erhalten. Zudem gab der Beschwerdeführer von sich aus an, dass er sich mit der Situation in der Armee besser zurechtfinde (vgl. bf.