worden, indem er unter anderem vorbrachte, sie hätten keine schlechten Familienverhältnisse, weshalb er auch die Landwirtschaftsschule gemacht habe. In einem weiteren handschriftlichen, undatierten, an die SUVA adressierten Schriftsatz (bf.Bel. 8) führte der Beschwerdeführer ‒ ebenfalls entgegen dem Inhalt des Abklärungsberichts ‒ aus, er habe in seinem Leben nie Probleme gehabt und habe unter Druck unterschrieben, die RS weiterzumachen. Diese Aussagen des Beschwerdeführers werden durch die Akten in keiner Weise bestätigt. Sie sind daher widersprüchlich und vermögen keine Zweifel an der Richtigkeit des Abklärungsberichts zu wecken.