6.2 Die Einschätzungen des Militärärztlichen Dienstes decken sich sodann mit den persönlichen Aussagen des Beschwerdeführers in der zweiten RS-Woche beim Psychologisch-Pädagogi- schen Dienst (PPD) der Schweizer Armee. Der Beschwerdeführer wurde bereits am fünften Tag der RS mit psychischen Beschwerden dem PPD der Schweizer Armee zugewiesen. Dem Abklärungsbericht vom 15. Juli 2016 (bf.Bel. 7, S. 2) ist zum vordienstlichen Leben des Beschwerdeführers zu entnehmen, dass er seine Ausbildung nicht ohne Probleme abgeschlossen hat. Der Beschwerdeführer gab an, er sei während seiner Lehre auf verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben im Einsatz gewesen.