Aus konsiliarpsychiatrischer Sicht stelle sich die Situation so dar, dass der Versicherte unter einer depressiven Symptomatik leide, die aktuell von Herrn Dr. C.__ ambulant im Rahmen eines psychiatrisch-psycho- therapeutischen Settings behandelt werde. Dieses Leiden sei vom Versicherten ausreichend deutlich während des Dienstes gemeldet worden, so dass es sich um ein Leiden handle, das während des Dienstes aufgetreten und gemeldet worden sei. Abklärungsbedarf bestehe jedoch hinsichtlich der Frage, ob es sich hier um die Verschlimmerung eines vordienstlichen Leidens handle. f) Stellungnahme des Psychiaters Dr. med.