Es stelle sich aber aufgrund der nicht ausreichenden Angaben zur Vorgeschichte doch die Frage, ob nicht bereits vor dem Dienst eine Symptomatik bestanden habe, die ebenfalls mit der von Herrn Dr. C.__ nach dem Dienst behandelten Symptomatik und Problematik in einem Zusammenhang stehe. Ebenso bleibe aufgrund der Unterlagen fraglich, warum dem Versicherten trotz der doch recht deutlich präsentierten psychischen Labilität nicht das Verlassen der Rekrutenschule nahegelegt worden sei, und ob sich der Rekrut letztendlich mit der Entscheidung in der Rekrutenschule zu bleiben, nicht überfordert habe.