vom 2. bzw. 1. März 2017 (BF-Beilage 12): Dr. G.__ führt aus, dass aus psychiatrischer Sicht davon auszugehen sei, dass die von Dr. C.__ diagnostizierte Störung im Sinne einer Anpassungsstörung mit Depression und Angst bereits während des Dienstes aufgetreten und gemeldet worden sei. Es stelle sich aber aufgrund der nicht ausreichenden Angaben zur Vorgeschichte doch die Frage, ob nicht bereits vor dem Dienst eine Symptomatik bestanden habe, die ebenfalls mit der von Herrn Dr. C.__ nach dem Dienst behandelten Symptomatik und Problematik in einem Zusammenhang stehe.