Darin wurde im Wesentlichen festgehalten, dass durch das neue Arztzeugnis keine neuen Elemente hätten festgestellt werden können. Das Resultat «Verschlimmerung eines vorbestandenen dienstfremden Leidens mit Behebung per Ende 2017» falle gleich aus. So sei ableitend davon zu diesem Zeitpunkt (Ende 2017) die Verschlimmerung nicht mehr auf den Dienst zurückzuführen bzw. der Vorzustand wiederum erreicht. 5.2 Ergänzend finden sich bei den Akten folgende Abklärungs- und Arztberichte, welche der Einsprachebehörde bei der Beurteilung des Falles ebenfalls zur Verfügung standen: