der klaren Sach- und Rechtslage und den bereits mit der Beschwerde zahlreich eingereichten Arztberichten nicht mehr nötig sei (AMB-Bel. 7). Mit Eingabe vom 31. Januar 2019 (Eingang: 11. Februar 2019) übermittelte der Vater des Beschwerdeführers dem AMB ein «Ärztliches Zeugnis» des Hausarztes Dr. med. D.__ vom 16. Januar 2019 (AMB-Bel. 8). Diesem ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2017 wegen psychischen Problemen vom Militärdienst befreit worden war. Es gehe es ihm nicht besser. Der Patient sei vor dem Militäreinsatz psychisch nicht auffällig gewesen. Die Symptome hätten sich bereits während der Dienstleistung eingestellt.