Diese Verschlimmerung sei Ende Dezember 2017 wieder behoben gewesen. Nachdem der Beschwerdeführer gegen die Verfügung vom 24. Juli 2018 am 20. August 2018 Einsprache erhoben hatte (AMB-Bel. 3), forderte das AMB den Beschwerdeführer am 28. August 2018 sodann auf, bis zum 30. September 2018 einen aktuellen Arztbericht zuzustellen (AMB-Bel. 4). Mit Datum vom 28. September 2018 liess der Beschwerdeführer durch seinen Vater mitteilen, dass sein Vertrauensarzt aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichbar sei (AMB-Bel. 5). Am 12. Dezember 2018 wurde der Beschwerdeführer erneut angeschrieben und aufgefordert, einen aktuellen Arztbericht zuzustellen (AMB-Bel.