5.1 Insbesondere holte das AMB vor Erlass der Verfügung vom 24. Juli 2018 (bf.Bel. 2) eine Stellungnahme des Militärärztlichen Dienstes ein. Dem Abklärungsbericht von Dr. med. D. E.__ vom 18. Juli 2018 (ESTV-Bel. 2) ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer ein vorbestandenes (dienstfremdes) Leiden hatte, welches durch den Militärdienst verschlimmert wurde. Diese Verschlimmerung sei Ende Dezember 2017 wieder behoben gewesen.