5. Aus den vorliegenden Akten ergibt sich zunächst, dass das AMB in Befolgung seiner Untersuchungspflicht alle zumutbaren Erhebungen durchgeführt hat. Das Amt hat sowohl den Sachverhalt als auch den Kausalzusammenhang von Amtes wegen abgeklärt und dazu Abklärungsberichte und Einschätzungen von verschiedenen privaten und militärischen Sachverständigen (Hausarzt, Psychiater, PPD, Suva Militärversicherung, Militärärztlicher Dienst) beigezogen.