4.3 Im Bereich des Militärpflichtersatzes haben die kantonalen Veranlagungs- und Rechtsmittelbehörden den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen (PETER RUDOLF WALTI, Der schweizerische Militärpflichtersatz, Diss. Zürich, 1979, N. 424 und 467). Sie haben insbesondere abzuklären, ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem Militärdienst und der Gesundheitsschädigung des Dienstpflichtigen besteht. Nötigenfalls sind ‒ namentlich medizinische ‒ Experten beizuziehen.