Dieser absolut «normale» Liebeskummer könne sicher nicht als Begründung herhalten, dass das Leiden «vordienstlich» gewesen sei. Dieser «harmlose» Liebeskummer stehe in keinem Zusammenhang zu den sich während des Militärdienstes eingestellten psychischen Problemen. Den Berichten des Hausarztes Dr. med. D.__ und des Psychiaters Dr. med. C.__ komme eine deutlich höhere Aussagekraft zu. Sein Zustand habe sich bis heute nicht gebessert. Mit den eingereichten Arztberichten sei rechtsgenüglich nachgewiesen, dass die psychischen Probleme durch den Militärdienst verursacht worden seien und nach wie vor bestehen würden. Daher sei er dauernd von der Wehrpflichtersatzabgabe zu befreien.