Dokumente einzig auf Akten stützten. Allerdings sei den Formularen nicht zu entnehmen, auf welche Grundlage sich die Beurteilung stütze. Sämtliche militärischen Unterlagen würden die Frage, ob die Gesundheitsschädigung des Beschwerdeführers durch den Militärdienst verursacht oder durch diesen (lediglich) verschlimmert worden sei, offenlassen. Das AMB möge formell seiner Untersuchungspflicht nachgekommen sein, jedoch habe es sich materiell nicht mit den von ihm eingereichten Arztberichten auseinandergesetzt. Damit habe es seine Untersuchungspflicht und darüber hinaus das rechtliche Gehör verletzt.