Diese Kosten seien von der Militärversicherung übernommen worden. Das AMB stütze sich bei seinem Entscheid lediglich auf zwei Standardformulare des Armeestabes Sanität vom 24. Juli 2018 und vom 5. April 2019. Auf diese Formulare könne nicht abgestützt werden, weil diese Abklärungen unvollständig seien und die beurteilenden beiden Ärzte befangen. Er kenne weder Dr. med. E.__ noch Dr. med. F.__. Es habe kein persönlicher Kontakt stattgefunden. Es sei deshalb davon auszugehen, dass sich die beiden 7 I 19