WPEV genüge schon eine blosse «Verschlimmerung» der Gesundheitsschädigung durch den Militärdienst für eine Befreiung der Wehrpflichtersatzabgabe und davon gehe die Verfügung vom 24. Juli 2018 betreffend Ersatzbefreiung bzw. der Einspracheentscheid vom 25. April 2019 aus. Die Arztberichte vom 23. Mai 2019 und 16. Januar 2019 dokumentierten übereinstimmend und eindeutig, dass sich sein Gesundheitszustand im Behandlungszeitraum nicht gebessert habe. Die Tatsache, dass die Militärversicherung über das Jahr 2017 hinaus Leistungen erbracht habe, sei ein weiteres Indiz dafür, dass die dienstliche Schädigung per Ende 2017 nicht behoben gewesen sei.