F. Mit Schreiben vom 29. Mai 2019 bestätigte die Verfahrensleitung den Eingang der Beschwerde und forderte den Beschwerdeführer auf, die Eingabe innert 10 Tagen persönlich zu unterzeichnen. Gleichzeitig wurde ein Gerichtskostenvorschuss im Betrage von Fr. 600.00 eingefordert. Sowohl die verbesserte Eingabe als auch der eingeforderte Gerichtskostenvorschuss wurden innert Frist übermittelt bzw. geleistet. G. Mit Beschwerdeantwort vom 16. Juli 2019 beantragte das AMB die Abweisung der Beschwerde und den Einbezug der ESTV ins Verfahren.