Gegenstand Ersatzbefreiung nach Art. 4 Abs. 1 lit. b WPEG Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz Nidwalden vom 25. April 2019. 2 I 19 Sachverhalt: A. Gemäss dem Personalinformationssystem der Armee (PISA) leistete der Beschwerdeführer im Jahr 2016 seine Rekrutenschule (RS) in der ganzen Dauer. Am 7. Juni 2017 wurde er dienstuntauglich erklärt (ESTV-Bel. 1).