{"Signatur": "NW_OG_001", "Spider": "NW_Gerichte", "Datum": "2021-03-30", "PDF": {"Datei": "NW_Gerichte/NW_OG_001_23785_2021-03-30.pdf", "URL": "https://www.nw.ch/_rte/publikation/23785", "Checksum": "52799abcf4ebab24b06d79f6c2cd9d1e"}, "Scrapedate": "2026-02-20", "Num": ["23785"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte 30.03.2021 23785"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte 30.03.2021 23785"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte 30.03.2021 23785"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wehrpflichtersatzabgaben (ST 19 11)"}], "ScrapyJob": "446973/58/2373", "Zeit UTC": "20.02.2026 03:04:44", "Checksum": "97a5185dea16085811c62f1e70d16ba0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Nidwalden Gerichte 30.03.2021 23785\nRegeste:\nWehrpflichtersatzabgaben (ST 19 11)\n\n ähnliche Situationen in seiner Ausbildung erlebt und erfolgreich gemeistert zu haben. Mit dem AdA sei vereinbart worden, dass er den Dienst weiterhin versuche, er sich aber wieder beim PPD melde, wenn seine emotionalen Reaktionen nicht aufhören bzw. stärker würden. Herr B.__ führte weiter aus, dass der AdA aufgrund der\nschwierigen familiären Situation zu seiner Freundin eine sehr starke Bindung aufgebaut habe. Der Rekrut sei\nvom Typ her eher der feinfühlige und sehr emotionale. Der AdA wolle die RS nach wie vor absolvieren. Die\nWahrscheinlichkeit sei gross, dass der AdA sich an die Situation anpassen könne, da bereits erste Anzeichen\nzu sehen resp. vom AdA selber berichtet worden seien. Er sei nach wie vor dienstfähig, auch in seiner Funktion\nals Morf. Dem AdA sei angeboten worden, sich bei Bedarf beim PPD wieder zu melden.\nc) Bericht des Psychiaters Dr. med. C.__ vom 27. Januar 2017 an die Suva Militärversicherung (BF-Beilage\n9): Dr. C.__ berichtet, er habe den Patienten am 26. Januar 2017 erstmals gesehen. Er habe ihn in mittel- bis\nschwerem Grade depressiv gesehen und ihm ein Antidepressivum gegeben. Seither komme er wöchentlich zu\nGesprächen, bei denen er immer wieder weine, fassungslos sei und immer wieder von der RS berichte. Es\nähnle etwas einer Posttraumatischen Belastungsstörung, obwohl er sich das nicht so recht vorstellen könne.\nAls Diagnose stelle er eine Anpassungsstörung mit Depression und Angst fest, bei labiler, unreifer Persönlichkeit (ICD 10: F43.22; F60.9). Die Problematik habe ganz offensichtlich in der RS begonnen. Der Patient sei\nvom Truppenarzt gesehen worden. Danach sei er laut seinen Angaben geplagt worden und habe mit Müh und\nNot den Dienst beenden können. Seither habe er nicht mehr arbeiten können.\nd) Schreiben des Psychiaters Dr. med. C.__ vom 27. Januar 2017 an den Hausarzt Dr. med. D.__ (Anhang\nzu BG1-Beilage 3): Dr. C.__ schreibt, die vom Hausarzt gestellten Befunde könne er nur bestätigen. Der Patient leide an einer Depression mit diversen Ängsten. Die Problematik habe offensichtlich in der RS begonnen.\nDer Patient sei vom Truppenarzt gesehen worden. Danach sei er laut seinen Angaben geplagt worden und\nhabe mit Müh und Not den Dienst beenden können. Seither habe er nicht mehr arbeiten können. Der Vater des\nPatienten habe diesem schon während der Dienstzeit geraten, nicht mehr einzurücken, doch habe der Patient\nunbedingt die RS beenden und die LKW-Prüfung bestehen wollen.\ne) Psychiatrische Beurteilung der Suva Militärversicherung durch Dr. med. G.__ vom 2. bzw. 1. März 2017\n(BF-Beilage 12): Dr. G.__ führt aus, dass aus psychiatrischer Sicht davon auszugehen sei, dass die von\nDr. C.__ diagnostizierte Störung im Sinne einer Anpassungsstörung mit Depression und Angst bereits während\ndes Dienstes aufgetreten und gemeldet worden sei. Es stelle sich aber aufgrund der nicht ausreichenden Angaben zur Vorgeschichte doch die Frage, ob nicht bereits vor dem Dienst eine Symptomatik bestanden habe,\ndie ebenfalls mit der von Herrn Dr. C.__ nach dem Dienst behandelten Symptomatik und Problematik in einem\nZusammenhang stehe. Ebenso bleibe aufgrund der Unterlagen fraglich, warum dem Versicherten trotz der doch\nrecht deutlich präsentierten psychischen Labilität nicht das Verlassen der Rekrutenschule nahegelegt worden\nsei, und ob sich der Rekrut letztendlich mit der Entscheidung in der Rekrutenschule zu bleiben, nicht überfordert\nhabe. Aus konsiliarpsychiatrischer Sicht stelle sich die Situation so dar, dass der Versicherte unter einer depressiven Symptomatik leide, die aktuell von Herrn Dr. C.__ ambulant im Rahmen eines psychiatrisch-psycho-\ntherapeutischen Settings behandelt werde. Dieses Leiden sei vom Versicherten ausreichend deutlich während\ndes Dienstes gemeldet worden, so dass es sich um ein Leiden handle, das während des Dienstes aufgetreten\nund gemeldet worden sei. Abklärungsbedarf bestehe jedoch hinsichtlich der Frage, ob es sich hier um die\nVerschlimmerung eines vordienstlichen Leidens handle.\nf) Stellungnahme des Psychiaters Dr. med. C.__ vom 14. August 2017 z.H. Suva Militärversicherung (Anhang zu BG1-Beilage 3): Dr. C.__ schreibt, er habe – wie schon im Juni geschrieben – vorerst die Diagnose\neiner Anpassungsstörung mit Depression und Angst festgestellt, bei labiler, unreifer Persönlichkeit (ICD 10:\nF43.22; F60.9). Im Verlauf habe er an eine Posttraumatische Belastungsstörung gedacht, doch das wesentliche\nElement sei momentan die schwere Regression; differential-diagnostisch denke er auch an eine psychotische\n12 I 19\n\nStörung ohne produktive Symptome, weshalb er dem Patienten Aripiprazol verordnet habe, welches der Patient\ndann aber nicht habe einnehmen wollen. Der Patient wünsche keine Termine mehr, er komme derzeit einmal\nmonatlich zusammen mit seinem Vater zu einem gemeinsamen Gespräch. Die Prognose betreffend Verlauf\nund AF sei eher ungünstig.\n\n"}