{"Signatur": "NW_OG_001", "Spider": "NW_Gerichte", "Datum": "2021-03-30", "PDF": {"Datei": "NW_Gerichte/NW_OG_001_23785_2021-03-30.pdf", "URL": "https://www.nw.ch/_rte/publikation/23785", "Checksum": "52799abcf4ebab24b06d79f6c2cd9d1e"}, "Scrapedate": "2026-02-20", "Num": ["23785"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte 30.03.2021 23785"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte 30.03.2021 23785"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte 30.03.2021 23785"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wehrpflichtersatzabgaben (ST 19 11)"}], "ScrapyJob": "446973/58/2373", "Zeit UTC": "20.02.2026 03:04:44", "Checksum": "97a5185dea16085811c62f1e70d16ba0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Nidwalden Gerichte 30.03.2021 23785\nRegeste:\nWehrpflichtersatzabgaben (ST 19 11)\n\nder klaren Sach- und Rechtslage und den bereits mit der Beschwerde zahlreich eingereichten\nArztberichten nicht mehr nötig sei (AMB-Bel. 7). Mit Eingabe vom 31. Januar 2019 (Eingang:\n11. Februar 2019) übermittelte der Vater des Beschwerdeführers dem AMB ein «Ärztliches\nZeugnis» des Hausarztes Dr. med. D.__ vom 16. Januar 2019 (AMB-Bel. 8). Diesem ist zu\nentnehmen, dass der Beschwerdeführer im Jahr 2017 wegen psychischen Problemen vom\nMilitärdienst befreit worden war. Es gehe es ihm nicht besser. Der Patient sei vor dem Militäreinsatz psychisch nicht auffällig gewesen. Die Symptome hätten sich bereits während der\nDienstleistung eingestellt. Es bestehe also mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang\nmit der Militärdienstsituation (AMB-Bel. 6). Daraufhin erfolgte am 20. März 2019 eine erneute\nBeurteilung der Situation durch den Militärärztlichen Dienst (AMB-Bel. 9). Dabei kam\nDr. med. F.__ zum gleichen Ergebnis wie zuvor der Dienstarzt Dr. med. E. __ (ESTV-Bel. 3).\nErst gestützt auf diese Neueinschätzung erging der abweisende Einspracheentscheid vom\n25. April 2019 (bf.Bel. 4). Darin wurde im Wesentlichen festgehalten, dass durch das neue\nArztzeugnis keine neuen Elemente hätten festgestellt werden können. Das Resultat «Verschlimmerung eines vorbestandenen dienstfremden Leidens mit Behebung per Ende 2017»\nfalle gleich aus. So sei ableitend davon zu diesem Zeitpunkt (Ende 2017) die Verschlimmerung\nnicht mehr auf den Dienst zurückzuführen bzw. der Vorzustand wiederum erreicht.\n\n5.2\nErgänzend finden sich bei den Akten folgende Abklärungs- und Arztberichte, welche der Einsprachebehörde bei der Beurteilung des Falles ebenfalls zur Verfügung standen:\n\na) Sicherheitsabklärung vom 27. Mai 2015 (BF-Beilage 5): Der Beschwerdeführer wurde anlässlich der\nRekrutierung am 27. Mai 1996 einer Grundsicherheitsprüfung nach Art. 10 PSPV (Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen; SR 120.4) kombiniert mit einer Personensicherheitsprüfung nach Art. 113 MG (Militärgesetz; SR 510.10) unterzogen. Im Rahmen dieser Prüfung gab es keine Sicherheitsbedenken.\nb) Abklärungsbericht des Fachof (Oblt) B.__, PPD A, vom 15. Juli 2016 (BF-Beilage 7): Herr B.__ führt aus,\nder AdA (Beschwerdeführer) klage über Gefühlsschwankungen, er vermisse seine Freundin stark. Er leide unter\ngrossem Liebeskummer. Im Gespräch mit Herrn __ am 11. Juli 2016 habe er mitgeteilt, er habe das Gefühl, in\nseinem familiären Umfeld immer der Schuldige zu sein. Der Ada habe seine Ausbildung nicht ohne Probleme\nabgeschlossen und seine Schulzeit sei nicht ganz einfach gewesen. Er sei oft gemobbt worden. Er habe immer\nProbleme gehabt, Anschluss zu finden. Seine ältere Schwester und seine Eltern würden scheinbar Druck auf\nden AdA ausüben, da er sein Leben nicht im Griff habe und faul sei. Der AdA zeige eine leicht depressive\nSymptomatik. Er wolle die RS machen, weil seine Freundhin und auch seine Eltern von ihm erwarten würden,\ndass er es durchziehe. Er sei zudem intrinsisch motiviert, den Dienst zu absolvieren, da er unbedingt die Lastwagenprüfung haben möchte. Im Moment klammere er sich stark an seine Freundin, da sie ihm als die einzige\nSicherheit erscheine. Seine emotionalen Reaktionen habe er auch immer dann, wenn er an sie denke und sie\nvermisse. Dies sei im Hinblick auf die vielen Unsicherheiten zu Beginn der RS nicht aussergewöhnlich und\nsollte sich mit der Zeit legen. Aus Sicht PPD sei die Symptomatik zwar auffällig, der AdA scheine aber schon\n11 I 19\n\n"}