3.4 Aktenkundig ist, dass der Beschwerdeführer sich bei der Anmeldung zum Leistungsbezug vom 16. August 2019 unterschriftlich unter anderem dazu verpflichtete, an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilzunehmen (bg.Bel. 19, S. 4). Am 5. März 2020 wurde er beim «SAH-Stellen- netz» mit den Schwerpunkten «Erhalt der Arbeitsfähigkeit» und «Erarbeiten von neuen Referenzen» angemeldet (bg.Bel. 12).