Zu den arbeitsmarktlichen Massnahmen gehören unter anderem vorübergehende Beschäftigungen im Rahmen von Programmen öffentlicher oder privater, nicht gewinnorientierter Institutionen (Art. 64a Abs. 1 lit. a AVIG). Programme zur vorübergehenden Beschäftigung bezwecken die Arbeitsbeschaffung oder Wiedereingliederung ins Erwerbsleben durch berufsnahe Tätigkeiten (THOMAS NUSSBAUMER, Arbeitslosenversicherung, in: Ulrich Meyer [Hrsg.], Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Soziale Sicherheit, 3. Auflage 2016, Rz. 716 mit weiteren Hinweisen).