Gegen diese Berechnung hat der Beschwerdeführer keine Einwände erhoben. Auch sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, welche die Berechnung in Frage stellen würden. Damit ist in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Einspracheentscheid von einem Invalideneinkommen von Fr. 50'973.– auszugehen.