Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden und der Nominallohnentwicklung bei Männern von 0.4% im Jahr 2017 resultiert ein mögliches Jahreseinkommen von total Fr. 67'070.–. Mit Blick auf die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch die BEGAZ-Gutachter und die medizinische Zumutbarkeitsbeurteilung des Kreisarztes Dr. med. C.__ gestand die Suva dem Beschwerdeführer zudem eine Leistungseinschränkung von 20% sowie einen leidensbedingten Abzug von 5% zu, woraus ein Invalideneinkommen von Fr. 50'973.– resultierte. Gegen diese Berechnung hat der Beschwerdeführer keine Einwände erhoben.