Vor diesem Hintergrund kann das Kriterium als erfüllt gelten; eine besondere Ausprägung desselben besteht allerdings nicht, da sich das Kriterium des Grades und der Dauer der physisch bedingten Arbeitsunfähigkeit nicht allein auf das Leistungsvermögen im angestammten Beruf bezieht (Urteile des Bundesgerichts 20 I 24 8C_632/2018 vom 10. Mai 2019 E. 10.5; 8C_123/2018 vom 18. September 2018 E. 5.2.2.3; 8C_803/2017 vom 14. Juni 2018 E. 3.7 je mit Hinweisen).