D.__ diagnostizierte dem Beschwerdeführer dementsprechend eine chronische Schmerzstörung mit körperlichen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) und eine depressive Störung sekundär im Rahmen der Schmerzproblematik (ICD-10 F38.8; UV-act. 396/97). In diesem Lichte ist das Kriterium als erfüllt anzusehen.