in seinem psychiatrischen Teilgutachten fest, dass in Bezug auf die Schmerzen des Beschwerdeführers durchaus ein somatischer Befund angenommen werden könne. Allerdings wirke sich dessen einfache Persönlichkeitsstruktur ungünstig auf die Verarbeitung der Beschwerden aus, wodurch die Beschwerden eher subjektiv zunehmen würden, was wiederum zur Folge habe, dass der Beschwerdeführer sich mehr zurückziehe und sich passiver verhalte (UV-act. 396/95f.). Dr. med. D.__ diagnostizierte dem Beschwerdeführer dementsprechend eine chronische Schmerzstörung mit körperlichen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) und eine depressive Störung sekundär im Rahmen der Schmerzproblematik (ICD-10 F38.8;