Hinsichtlich der Behandlung der unfallkausalen Schulterbeschwerden steht vorliegend fest, dass der Beschwerdeführer am 6. März 2013 und am 30. März 2015 operiert wurde (UV-act. 20f.; 183f.). Nebst den damit einhergehenden ärztlichen Verlaufskontrollen wurden auch verschiedene Abklärungsmassnahmen bei diversen Spezialärzten durchgeführt. Im Übrigen wurde der Beschwerdeführer physiotherapeutisch, schmerztherapeutisch und medikamentös behandelt (vgl. u.a. UV-act. 3f.; 60; 73; 111; 134; 276). Aus den aktenkundigen Berichten wird 18 I 24