6.4.4 Beim Adäquanzkriterium der ungewöhnlich langen Dauer der ärztlichen Behandlung sind im Rahmen der vorliegend anwendbaren Psycho-Praxis nur diejenigen ärztlichen Massnahmen relevant, welche zur Behandlung somatisch bedingter Beschwerden getroffen wurden. Das Kriterium ist nicht allein nach einem zeitlichen Massstab zu beurteilen. Von Bedeutung sind vielmehr auch Art und Intensität der Behandlung sowie der Umstand, inwieweit noch eine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist.