blocks an den rechten Oberarm während Betonfräsarbeiten (Urteil des EVG U 5/01 + U 7/01 vom 15. Oktober 2001). 15 I 24 6.3.3 Der Beschwerdeführer ist am 12. Dezember 2012 auf dem Betriebsareal seiner Arbeitgeberin auf Glatteis ausgerutscht und gestürzt (UV-act. 1; 11). Anknüpfend an den augenfälligen Geschehensablauf ist ein derartiger Sturz – insbesondere mit Blick auf die vorstehend zitierte bundesgerichtliche Rechtsprechung – aus objektiver Sicht als leichter Unfall einzustufen, womit die Adäquanz ohne Weiteres zu verneinen ist (BGE 115 V 133 E. 6a).