Das Bundesgericht hat in BGE 115 V 133 E. 6a unter anderem einen gewöhnlichen Sturz und ein Ausrutschen als Beispiele für ein leichtes Unfallereignis aufgeführt. Leichte Unfälle wurden auch angenommen beim Ausrutschen auf Glatteis und Sturz auf den Hinterkopf (Urteil des Bundesgerichts 8C_436/2015 vom 2. September 2015 E. 3.2.3), bei Ausrutschen und Sturz auf einem schneebedeckten Gerüst (Urteil des Bundesgerichts 8C_454/2014 vom 2. September 2014 E. 6.3), bei Ausrutschen auf Eis nach Aussteigen aus dem Auto (Urteil des Bundesgerichts 8C_887/2009 vom 21. Januar 2009 E. 5.2), beim Ausrutschen auf einer nassen Wur-