5.2 Der Beschwerdeführer wurde am 12. Juli 2018 im Rahmen des invalidenversicherungsrechtlichen Verfahrens von Dr. med. D.__, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch exploriert (psychiatrisches BEGAZ-Teilgutachten, UV-act. 396/83 ff.). Der Gutachter diagnostizierte eine Schmerzstörung mit körperlichen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) und eine depressive Störung sekundär im Rahmen der Schmerzproblematik (ICD-10 F38.8; UV-act. 396/97) und attestierte dem Beschwerdeführer eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 75% (UV-act.